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Verfahren gegen Wolfgang Figge Herr Figge, der in Begleitung seines Rechtsanwalts Hieronimi erschienen war, gab eine ausführliche Erklärung ab, wie es seines Erachtens dazu gekommen sein könnte, daß das Pferd Isoxsuprin erhalten habe. Er sagte, Red Shock sei nicht mit Isoxsuprin behandelt worden. Er könne sich den Sachverhalt nur so erklären, daß die Vertretung seines für zwei, drei Tage abwesenden Futtermeisters zwei Pferde verwechselt habe, denn sechs andere Pferde an seinem Stall hätten regelmäßig Isoxsuprin verabreicht bekommen. Hierzu erläuterte er: "Ich habe einen Jährling vom Union-Gestüt auf der Auktion [1998] gekauft, für einen Kunden. Nachdem mein Tierarzt das Pferd anschliessend untersucht hatte, teilte er mir mit, das Pferd habe gesundheitliche Probleme, und wenn wir es jemals ans Laufen bringen wollten, müsse es über einen längeren Zeitraum mit Isoxsuprin behandelt werden. Dieser Besprechung wohnten der Gestütstierarzt des verkaufenden Gestüts und ein weiterer Tierarzt bei." In der Folge seien das Pferd National Song sowie fünf weitere über einen Zeitraum von mehreren Monaten mit Isoxsuprin behandelt worden. Er habe den Behandlungszeitraum absichtlich in die rennfreie Zeit der Wintermonate gelegt, da ihm bewußt gewesen sei, daß ein Pferd unter Einfluß von Isoxsuprin in Deutschland nicht an den Start gehen darf. Red Shock habe im Frühjahr drei Rennen vor dem fraglichen Zeitpunkt bestritten. Gottfried Reims wies zunächst darauf hin, daß Herr Figge 1995 wegen Isoxsuprin-Anwendung bereits verurteilt worden, die Bewährungsfrist aber inzwischen abgelaufen ist. Auf die Frage, ob Herrn Figge bewußt sei, daß Isoxsuprin in Deutschland verboten sei, sagte derr Trainer, ja, darüber sei in dem früheren Verfahren gesprochen worden, er habe aber versäumt, die Tierärzte zu befragen, ob es mittlerweile als Tierarzneimittel zugelassen sei. Aufgrund dieser Sachlage verzichtete der als Zeuge angereiste behandelnde Tierarzt auf weitere Aussagen. In seinem Antrag sagte Reims, daß sich überhaupt in dieser Menge Isoxsuprin in einem deutschen Rennstall befände, sei ein Skandal. Wer eine solche Gefahrenlage schaffe, handele in hohem Maße fahrlässig. Als "das allerunterste Maß des gerechten Strafmaßes" bezeichnete er seine Forderung von sechs Monaten Lizenzentzug zur Bewährung von vier Jahren, und nannte 10.000 DM Geldstrafe "die unterste Grenze selbst unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Beschuldigten." Zuzüglich einer Geldstrafe in Höhe von 1500 DM wegen der nachlässigen Führung des Medikamentenbuchs. Figges Verteidiger Hieronimi argumentierte damit, daß die Benutzung von Isoxsuprin nicht dem Doping von Red Shock gedient habe, sondern der Heilung anderer Pferde. Insofern läge keine Intention vor, sondern lediglich Fahrlässigkeit. Er forderte daher eine Strafe von vier Monaten und eine deutlich niedrigere Geldbuße, da sein Mandant bereits durch die kostspieligen Blutanalysen und die vorzeitige Pensionierung des langfristig gesperrten Red Shock finanziell belastet sei. Der Ordnungsausschuss beschloss eine Strafe, die über das vom Kontrollausschuss geforderte Strafmaß von sechs Monaten Lizenzentzug hinausging. Herr Neunzig kommentierte das Urteil (12 Monate Lizenzentzug für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt plus 8000 DM Geldbuße in monatlichen Raten a 500 DM) wie folgt. Es sei dem Ordnungsausschuss schwergefallen, das Urteil überhaupt zur Bewährung auszusetzen. Hierbei sei die Vorverurteilung von Herrn Figge in der Sache ausschlaggebend gewesen: "Wenn das Mittel nicht vorhanden ist, kann auch keine Verwechslung stattfinden". |
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| Martin O´Reilly vor
dem Ordnungsausschuss |
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| letzte Änderung: 30. August 1999
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