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Verfahren gegen Trainer Werner
Stolz
Besitzertrainer Werner Stolz wurde vorgeworfen, sein Pferd Morelio unter Einfluß
des unerlaubten Mittels Demprexin am 24. März in Neuss an den Start zu
bringen. Zudem habe er das Medikamentenbuch nicht ordnungsgemäß
geführt.
Diese zweite Anschuldigung wies Stolz - der ohne Rechtsanwalt angereist war
- nicht von sich, sondern gab zu, das Medikamentenbuch, das letztmalig im
September 1998 ausgefüllt worden war, "etwas schlampig" gehandhabt
zu haben.
Was den Wirkstoff Demprexin, der bei Morelio nachgewiesen worden war, betraf,
schilderte Stolz folgendes: Das Pferd sei verschleimt gewesen, und der Husten
in der Folge mit Sputolysin (das Demprexin enthält) behandelt worden.
Die letzte Dosis von dem Medikament sei zehn Tage vor dem Start in Neuss gegeben
worden, so daß er sich nicht erklären könne, wieso an dem
Tag noch Spuren des Mittels nachweisbar waren.
Als Zeuge trat Dr. Jürgen Blatt auf, der Tierarzt, der Morelio das Hustenmittel
verschrieben hatte. Er wies darauf hin, daß das Medikament "laut
der Herstellerfrima Boehringer 5 Tage nach der letzten Gabe abgebaut sein
soll". Diese Auskunft habe er auch Herrn Stolz gegeben, als der ihn nach
Morelios Behandlung fragte, ob man das Pferd schon wieder laufen lassen könne.
Gottfried Reims konzentrierte sich bei seinen Fragen an Stolz und Blatt auf
zwei Punkte: wie Sputolysin verabreicht wird, und das Verhältnis zwischen
dem Besitzertrainer und seinem Tierarzt. Während Stolz angab, dem Pferd
die tägliche Dosis von 60 ml Sputolysin mit einem 30 ml-Meßbecher,
der in der Packung gewesen sei, verabreicht zu haben, gab Dr. Blatt an, der
Packung liege ein 5 ml-Meßlöffel bei, von dem das Pferd morgens
und abend je 6 bekomme. Dies bestätigte Gottfried Reims.
Das nach Aussage beider Befragten "freundschaftliche Verhältnis"
beschäftigte Reims insoweit, als daß er dem Trainer eine "unselige
Allianz zwischen Tierärzten und solchen Leuten wie Sie" vorwarf.
Hierbei ging es ihm vor allem um die Tatsache, daß Herr Stolz in diesem
Jahr für seinen Tierarzt einen Direktoriums-Ausweis beantragt hatte.
Als Strafe forderte er einen dreimonatigen Lizenzentzug, mangels Vorbelastungen
für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und 2000 DM Geldbuße,
sowie 2000 DM Geldbuße wegen der nicht ordnungsgemäßen Führung
des Medikamentenbuchs.
Dem folgte der Ordnungsausschuß, und begründete das Besitzertrainer
Werner Stolz gegenüber mit "erheblichen Zweifenl an Ihrer Aussage",
was die ordnungsgemäße Verabreichung des Medikaments Sputolysin
betrifft.
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