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März 1999
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Things Change

Köln: Geläufsanierung und "billiger" Wetten
Das Kölner Geläuf soll überholt und ausgebessert werden. Schon seit längerem war die Grasnarbe, insbesondere am Übergang (ausgangs der Gegenseite) und im Tribünenbogen, in schlechtem Zustand. "Hier kannst du Kartoffeln anpflanzen", soll einmal ein Rennbahnarbeiter über das Geläuf gesagt haben.
Zocker-Service: Der Grund-Einsatz bei Sieg- und Platzwetten wurde von 5 auf 2,50 DM gesenkt. Für gewiefte Besucher nichts Neues, denn als vor einigen Jahren die Erhöhung stattgefunden hatte, hatte man einfach neue Wettscheine gedruckt, die Totalisator-Kassen aber nicht verändert. Wenn man sein Strichlein nun einfach ein paar Millimeter links von dem Kästchen mit der 5 gemacht hat, wurde dies von den Kassen akzeptiert. Allerdings: Die ganz Schlauen trugen immer einen Stapel Wettscheine aus Neuss bei sich. Die haben nämlich seit eh und je ein Kästchen für die 2,50 DM.

Bremen: 28 Millionen von der Stadt
Die Bremer Rennbahn soll innerhalb der nächsten drei Jahre finanzielle Hilfe in Höhe von 28.900.000 DM erhalten, und zwar von der Hansestadt Bremen, der die Anlage gehört. Für dieses Geld soll die Bahn quasi runderneuert werden: Die alte Gastronomie wird durch eine verglaste Tribüne ersetzt, die Haupttribüne renoviert, Wettpavillions errichtet, und es soll ein hundertbettiges Hotel entstehen. Schon am ersten diesjährigen Renntag in der Vahr soll sich für den Betrachter einiges geändert haben.

Bremen will sich außerdem verstärkt im Hindernis-Sport engagieren. Ungeachtet des Hindernis-Konzepts des Direktoriums, das eine Konzentration in Gelsenkirchen vorsieht, ist in Bremen ein Bonus-System für die wichtigsten Rennen zwischen den Flaggen geplant. Hinter dem "Bremer Hunderttausender" verbirgt sich eine Punktwertung, die sich über den Großen Preis von Karlshorst am 2. April, den Großen Preis der Bremer Spielbank am 1. Mai und das C. August Bunnemann-Rennen am 19. Juni erstreckt. Die Pferde, die in dieser Serie die meisten Punkte erringen, erhalten Prämien in Höhe von 20.000 DM, 10.000 DM und 5.000 DM. Sollte ein Pferd alle drei Rennen gewinnen können, erhält es zusätzlich 32.000 DM, so daß es inklusive der Rennpreise die Summe von 100.000 DM, die der Aktion ihren Namen verlieh, auf seinem Gewinnkonto hätte.

Frankfurt: Gemeinnützigkeit
Hartnäckig hielten sich in den letzten Wochen Gerüchte, dem Frankfurter Rennverein sei die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Auf Anfrage teilte der Geschäftsführer des Frankfurter Renn-Klubs, Hauke Wilkens, jedoch mit: "An dieser Behauptung ist nichts dran." Er fügte an: "So schlecht, wie es uns finanziell geht, geht es doch kaum einem anderen Rennverein. Wir sind meilenweit davon entfernt, Gewinne zu machen. Zudem stehen wir in engem Kontakt zu den Behörden."
Was bedeutet eigentlich gemeinnützig? Die Gemeinnützigkeit ist ein wichtiger Faktor für einen Rennverein, da sie ihm finanzielle Vorteile bringt. Gemeinnützig ist ein Rennverein deshalb, weil er der Förderung der Vollblutzucht dient. (Leistungsprüfungen für Pferde sind im Tierzucht-Gesetz festgeschrieben. Indem sie die Leistungsprüfungen - sprich: Rennen - durchführen, nehmen die Rennvereine eine hoheitliche Aufgabe wahr.) Allerdings ist die Gemeinnützigkeit keine zwingende Voraussetzung für einen Rennverein. Um eine Toto-Genehmigung zu erhalten, müßte ein Rennverein nicht zwangsläufig gemeinnützig sein, sondern könnte von der Organisation her auch ein Wirtschaftsverein sein. Es hätte jedoch große Veränderungen im steuerlichen Bereich zur Folge, wenn ein Rennverein die Gemeinnützigkeit aberkannt bekäme. Betroffen wären davon zum Beispiel die Körperschaftssteuer, Vorsteuer, Umsatzsteuer (der ermäßigte Steuersatz fiele weg), Gewerbesteuer und Grundsteuerbeträge (bei Rennvereinen mit eigenem Grundbesitz wie Köln oder Dortmund).
Ob ein Rennverein gemeinnützig ist oder nicht, darüber entscheidet allein die Finanzbehörde. Ob in der Satzung des Vereins steht: "Verein XY e.V. ist gemeinnützig" oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

Rennwettsteuer-Rückerstattung in Nordrhein-Westfalen
Den Rennvereinen in Nordrhein-Westfalen ist (zum 1. 1. 1999) die Rennwettsteuer-Rückerstattung gekürzt worden. Was ist das, was sich hinter diesem langen Wort-Ungetüm versteckt?
Die Rennvereine haben vom Gesamt-Wettumsatz, auch dem der Außenwette, die Rennwettsteuer in Höhe von 16 2/3% abzuführen. Ein Großteil davon wird den Rennvereinen wieder zurückgezahlt - die Rennwettsteuer-Rückerstattung - und wie die Vereine dieses Geld verwenden dürfen, dafür gibt es bestimmte Auflagen. Diese Auflagen werden schon bei der Erteilung der Totogenehmigung bestimmt. Ein wichtiger Verwendungszweck der rückerstatteten Gelder ist zum Beispiel die Ausschüttung als Rennpreis.
Der "traditionelle Satz der Rennwettsteuer-Rückerstattung", wie es Direktoriums-Mitarbeiter Keller formuliert, ist 96%. In den meisten Bundesländern erhalten die Rennvereine also 96% von den 16 2/3% Steuern zurück - in Hamburg und mittlerweile auch NRW sind es 93%, in Baden-Württemberg nur 90%. Betrachten wir am Beispiel Kölns, eines umsatzstarken NRW-Vereins, wie sich die Kürzung der Rückerstattung auswirken könnte.
Köln hat 1998 28 Renntage veranstaltet und dabei einen Gesamt-Wettumsatz von 28.858.730 DM und einen Durchschnitts-Umsatz pro Rennen von 114.066 DM erzielt. Von diesen Zahlen ausgehend, mußte der Kölner Rennverein für das Jahr 1998 Rennwettsteuer in Höhe von 4.810.750 DM abführen. Davon bekam er 96%, also 4.618.320 DM, zurückerstattet. Hätte es die Kürzung der Rückerstattung schon 1998 gegeben, wären nur 4.473.997 DM erstattet worden - eine Differenz von 144.323 DM. Eine wichtige Zahl noch zum Vergleich: An Rennpreisen wurden 1998 in Köln 5,2 Mio. DM ausgeschüttet.

  Titelseite Hindernis-Konzept Gelsenkirchen   
letzte Änderung: 10. März 1999© Turfkönig - the virtual gaucho - Maike Hanneck
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