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I Ainīt Bluffing

Berufungs-Verhandlung: Strafen bleiben bestehen
Acht der elf bestraften Jockeys legten gegen die Entscheidung der Rennleitung Berufung ein, die Verhandlung darüber fand am 30. November statt. Nur Andreas Suborics, der an einigen Rennen am 21. November in Kön teilgenommen hatte, André Best und Alessandro Schikora hatten keine Berufung eingelegt.

Nach gut sechsstündiger Verhandlung gab es keine große Veränderung, was die Bestrafung der Jockeys betrifft. Alle Reitverbote bleiben verstehen, lediglich die Begründung für die Sanktionen wurde revidiert. Das Renngericht unter Leitung von Frank Heckenbücker - erstmals in diesem Amt - nahm den Vorwurf der Schädigung des Ansehens des Rennsports zurück.

Schwere Folgen hat dies vor allem für Andrasch Starke und Andreas Boschert: Sie können somit am 13. Dezember nicht in Hong Kong reiten, wo Caitano, Elle Danzig und Waky Nao (Starke) sowie Power Flame (Boschert) von ihren Arbeitgebern Schütz und Wöhler an den Start gebracht werden sollen. Mittels einer einstweiligen Verfügung, also auf zivilrechtlichem Weg, lie&szl;e sich eventuell gegen das Urteil aus der Berufungsverhandlung angehen.

Welche Konsequenzen die langen Reitverbote von elf Jockeys, von denen allein sechs zu den hiesigen Top-Ten zählen, haben, spürte bereits der Dortmunder Rennverein bei seiner Starterangabe für den 5. Dezember, die erst mit erheblichen Verzögerungen fertiggestellt werden konnte.

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letzte Änderung: © Turfkönig - the virtual gaucho - Maike Hanneck
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