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Verfahren gegen Trainer
Werner Stolz
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Besitzertrainer Werner Stolz wurde vorgeworfen, sein
Pferd Morelio unter Einfluß des unerlaubten Mittels Demprexin
am 24. März in Neuss an den Start zu bringen. Zudem habe er das
Medikamentenbuch nicht ordnungsgemäß geführt.
Diese zweite Anschuldigung wies Stolz - der ohne Rechtsanwalt angereist
war - nicht von sich, sondern gab zu, das Medikamentenbuch, das letztmalig
im September 1998 ausgefüllt worden war, "etwas schlampig"
gehandhabt zu haben.
Was den Wirkstoff Demprexin, der bei Morelio nachgewiesen worden war,
betraf, schilderte Stolz folgendes: Das Pferd sei verschleimt gewesen,
und der Husten in der Folge mit Sputolysin (das Demprexin enthält)
behandelt worden. Die letzte Dosis von dem Medikament sei zehn Tage
vor dem Start in Neuss gegeben worden, so daß er sich nicht erklären
könne, wieso an dem Tag noch Spuren des Mittels nachweisbar waren.
Als Zeuge trat Dr. Jürgen Blatt auf, der Tierarzt, der Morelio
das Hustenmittel verschrieben hatte. Er wies darauf hin, daß das
Medikament "laut der Herstellerfrima Boehringer 5 Tage nach der
letzten Gabe abgebaut sein soll". Diese Auskunft habe er auch Herrn
Stolz gegeben, als der ihn nach Morelios Behandlung fragte, ob man das
Pferd schon wieder laufen lassen könne.
Gottfried Reims konzentrierte sich bei seinen Fragen an Stolz und Blatt
auf zwei Punkte: wie Sputolysin verabreicht wird, und das Verhältnis
zwischen dem Besitzertrainer und seinem Tierarzt. Während Stolz
angab, dem Pferd die tägliche Dosis von 60 ml Sputolysin mit einem
30 ml-Meßbecher, der in der Packung gewesen sei, verabreicht zu
haben, gab Dr. Blatt an, der Packung liege ein 5 ml-Meßlöffel
bei, von dem das Pferd morgens und abend je 6 bekomme. Dies bestätigte
Gottfried Reims.
Das nach Aussage beider Befragten "freundschaftliche Verhältnis"
beschäftigte Reims insoweit, als daß er dem Trainer eine
"unselige Allianz zwischen Tierärzten und solchen Leuten wie
Sie" vorwarf. Hierbei ging es ihm vor allem um die Tatsache, daß
Herr Stolz in diesem Jahr für seinen Tierarzt einen Direktoriums-Ausweis
beantragt hatte.
Als Strafe forderte er einen dreimonatigen Lizenzentzug, mangels Vorbelastungen
für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und 2000 DM Geldbuße,
sowie 2000 DM Geldbuße wegen der nicht ordnungsgemäßen
Führung des Medikamentenbuchs.
Dem folgte der Ordnungsausschuß, und begründete das Besitzertrainer
Werner Stolz gegenüber mit "erheblichen Zweifenl an Ihrer
Aussage", was die ordnungsgemäße Verabreichung des Medikaments
Sputolysin betrifft.
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