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Verfahren gegen Wolfgang
Figge
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Dem Trainer
Wolfgang Figge wurde vorgeworfen, das von ihm trainierte Pferd Red Shock
am 14. Mai 1999 in München unter dem Einfluß des unerlaubten
Mittels Isoxsuprin an den Start gebracht zu haben. Ferner wurde er des
nicht ordnungsgemäßen Führens des Medikamentenbuchs
beschuldigt.
Herr Figge, der in Begleitung seines Rechtsanwalts Hieronimi
erschienen war, gab eine ausführliche Erklärung ab, wie es
seines Erachtens dazu gekommen sein könnte, daß das Pferd
Isoxsuprin erhalten habe. Er sagte, Red Shock sei nicht mit Isoxsuprin
behandelt worden. Er könne sich den Sachverhalt nur so erklären,
daß die Vertretung seines für zwei, drei Tage abwesenden
Futtermeisters zwei Pferde verwechselt habe, denn sechs andere Pferde
an seinem Stall hätten regelmäßig Isoxsuprin verabreicht
bekommen.
Hierzu erläuterte er: "Ich habe einen Jährling vom
Union-Gestüt auf der Auktion [1998] gekauft, für einen Kunden.
Nachdem mein Tierarzt das Pferd anschliessend untersucht hatte, teilte
er mir mit, das Pferd habe gesundheitliche Probleme, und wenn wir es
jemals ans Laufen bringen wollten, müsse es über einen längeren
Zeitraum mit Isoxsuprin behandelt werden. Dieser Besprechung wohnten
der Gestütstierarzt des verkaufenden Gestüts und ein weiterer
Tierarzt bei." In der Folge seien das Pferd National Song sowie
fünf weitere über einen Zeitraum von mehreren Monaten mit
Isoxsuprin behandelt worden. Er habe den Behandlungszeitraum absichtlich
in die rennfreie Zeit der Wintermonate gelegt, da ihm bewußt gewesen
sei, daß ein Pferd unter Einfluß von Isoxsuprin in Deutschland
nicht an den Start gehen darf. Red Shock habe im Frühjahr drei
Rennen vor dem fraglichen Zeitpunkt bestritten.
Gottfried Reims wies zunächst darauf hin, daß
Herr Figge 1995 wegen Isoxsuprin-Anwendung bereits verurteilt worden,
die Bewährungsfrist aber inzwischen abgelaufen ist. Auf die Frage,
ob Herrn Figge bewußt sei, daß Isoxsuprin in Deutschland
verboten sei, sagte derr Trainer, ja, darüber sei in dem früheren
Verfahren gesprochen worden, er habe aber versäumt, die Tierärzte
zu befragen, ob es mittlerweile als Tierarzneimittel zugelassen sei.
Aufgrund dieser Sachlage verzichtete der als Zeuge angereiste
behandelnde Tierarzt auf weitere Aussagen.
In seinem Antrag sagte Reims, daß sich überhaupt
in dieser Menge Isoxsuprin in einem deutschen Rennstall befände,
sei ein Skandal. Wer eine solche Gefahrenlage schaffe, handele in hohem
Maße fahrlässig. Als "das allerunterste Maß des
gerechten Strafmaßes" bezeichnete er seine Forderung von
sechs Monaten Lizenzentzug zur Bewährung von vier Jahren, und nannte
10.000 DM Geldstrafe "die unterste Grenze selbst unter Berücksichtigung
der finanziellen Lage des Beschuldigten." Zuzüglich einer
Geldstrafe in Höhe von 1500 DM wegen der nachlässigen Führung
des Medikamentenbuchs.
Figges Verteidiger Hieronimi argumentierte damit, daß
die Benutzung von Isoxsuprin nicht dem Doping von Red Shock gedient
habe, sondern der Heilung anderer Pferde. Insofern läge keine Intention
vor, sondern lediglich Fahrlässigkeit. Er forderte daher eine Strafe
von vier Monaten und eine deutlich niedrigere Geldbuße, da sein
Mandant bereits durch die kostspieligen Blutanalysen und die vorzeitige
Pensionierung des langfristig gesperrten Red Shock finanziell belastet
sei.
Der Ordnungsausschuss beschloss eine Strafe, die über
das vom Kontrollausschuss geforderte Strafmaß von sechs Monaten
Lizenzentzug hinausging. Herr Neunzig kommentierte das Urteil (12 Monate
Lizenzentzug für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt plus
8000 DM Geldbuße in monatlichen Raten a 500 DM) wie folgt. Es
sei dem Ordnungsausschuss schwergefallen, das Urteil überhaupt
zur Bewährung auszusetzen. Hierbei sei die Vorverurteilung von
Herrn Figge in der Sache ausschlaggebend gewesen: "Wenn das Mittel
nicht vorhanden ist, kann auch keine Verwechslung stattfinden".
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