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Vier Fälle vor dem Ordnungsausschuss

Am 26. August wurden vier Fälle vor dem Ordnungsausschuss des Direktoriums verhandelt, im einzelnen die Verfahren wegen Anwendung unerlaubter Mittel (Dopings) gegen die Trainer Stolz, Sonntag und Figge sowie ein Verfahren wegen Nichtausführung angenommener Ritte gegen Jockey Martin O´Reilly.

Wie verläuft eine solche Sitzung des Ordnungsausschusses?
Der Ordnungsausschuss ist ein Gremium des Direktoriums, und die Sitzungen sind öffentlich. Der Vorsitzende, Bernd Neunzig, und seine zwei Beisitzer, heute Heinz Harzheim und Peter Lautner, hören den Beschuldigten zur Beweisaufnahme an. Danach hat der Vorsitzende des Kontroll-Ausschusses, Gottfried Reims, die Gelegenheit, die Beschuldigten sowie Zeugen zu befragen. Wie bei einem Strafprozess der Staatsanwalt den Staat vertritt, vertritt Herr Reims in diesem Fall das Direktorium als Klägerin.
Ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, wozu auch das Ansehen von Rennfilmen gehören kann, trägt der Vorsitzende des Kontroll-Ausschusses seine Straf-Forderung vor. Hiernach erhält der Beschuldigte und/oder sein Anwalt die Gelegenheit zu einem Schlußwort, er kann hier auch verfahrenstechnische Anträge stellen.
Der Ordnungsausschuss zieht sich dann zur Urteilsbildung zurück. Nachdem das Urteil und seine Begründung öffentlich verkündet wurden, ist der Fall zunächst abgeschlossen. Wurde der Beschuldigte verurteilt, trägt er nicht nur die Kosten für seinen Anwalt, sondern die gesamten Verfahrenskosten. Das ergibt zum Beispiel bei der Analyse von Blutproben eines Pferdes schnell vierstellige Summen. Die Geldstrafe ist an das Direktorium zu entrichten und wird dort für die Rechtspflege verwendet.
Je nach Beweislage dauert eine solche Sitzung zwischen einer halben und mehreren Stunden pro Fall.
Der Beschuldigte kann nach dem Urteil in Berufung gehen.

Die vier Fälle vor dem Ordnungsausschuss:

Trainer Werner Stolz wegen Anwendung eines unerlaubten Mittels
Besitzer-Trainer Wolfgang Sonntag wegen Anwendung eines unerlaubten Mittels
Trainer Wolfgang Figge wegen Anwendung eines unerlaubten Mittels
Jockey Martin O´Reilly wegen Nichtausführung angenommener Ritte

Pferderennen online: Turfkönig  Titelseite Weiter zum Verfahren gegen Werner Stolz Mehr über Pferde, Jockeys und den Galoppsport
letzte Änderung: 30. August 1999 © Turfkönig - the virtual gaucho - Maike Hanneck
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